Das zunehmend raue Klima in der Bauwirtschaft führt in der Praxis generell zu einem spürbar erhöhten Sicherstellungsbedürfnis sowohl auf Bauherrenseite als auch auf Seite der ausführenden Unternehmen. Der „richtige Umgang“ mit den verschiedensten „Sicherungsinstrumenten“, wie etwa Haftrücklass-, Deckungsrücklass-, Erfüllungsgarantien (meist in Form von abstrakten Bankgarantien bzw diesen nachgebildeten Versicherungsprodukten) oder dem mittlerweile in der Baupraxis angekommenen gesetzlichen Sicherstellungsrecht des § 1170b ABGB will aufgrund verschiedener rechtlicher Risiken und strikter Formalerfordernisse gelernt sein. Dieser Beitrag soll vor dem Hintergrund ausgewählter Bestimmungen des ABGB, der ÖNORM B 2110 sowie des BVergG 2006 einige immer wiederkehrende Problemfelder und die dabei oft ungenutzten Chancen im Zusammenhang mit Sicherstellungen am Bau aufzeigen.