Die Energiepreispauschale ist Teil des Steuerentlastungsgesetzes 2022 vom 23. 5. 2022 (BGBl I 2022, 749), das in wichtigen Teilen bereits dargestellt worden ist (RdW 2022/290, 366 ff). Die - in der Regel steuerpflichtige - einmalige Pauschale iHv 300 € entsteht am 1. 9. 2022. Sie wird allen Berufstätigen in voller Höhe gewährt - also auch dann, wenn die Anspruchsberechtigung nur an wenigen Tagen im Jahr 2022 besteht. Im Folgenden wird auf die Details der Pauschale eingegangen.