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Die Energiepreispauschale

SteuerrechtBlick nach DeutschlandUdo Eversloh, KölnRdW 2022/533RdW 2022, 655 Heft 9 v. 16.9.2022

Die Energiepreispauschale ist Teil des Steuerentlastungsgesetzes 2022 vom 23. 5. 2022 (BGBl I 2022, 749), das in wichtigen Teilen bereits dargestellt worden ist (RdW 2022/290, 366 ff). Die - in der Regel steuerpflichtige - einmalige Pauschale iHv 300 € entsteht am 1. 9. 2022. Sie wird allen Berufstätigen in voller Höhe gewährt - also auch dann, wenn die Anspruchsberechtigung nur an wenigen Tagen im Jahr 2022 besteht. Im Folgenden wird auf die Details der Pauschale eingegangen.

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