Ist das Sanierungsverfahren nach Abschluss des Sanierungsplanes bereits beendet, kann das Finanzamt seine Insolvenzforderung auf Umsatzsteuer mit der (nachträglich bekannt gegebenen) Gegenforderung des Insolvenzschuldners auf Forschungsprämie (soweit sie auf die Zeit vor Insolvenzeröffnung entfällt) nur dann uneingeschränkt aufrechnen, wenn es aufgrund eines Verschuldens des Insolvenzschuldners daran gehindert war, die Aufrechnung vor rechtskräftiger Sanierungsplanbestätigung zu erklären. - VwGH 29. 6. 2022, Ra 2020/15/0015.