Eine Reihe typischer Probleme des Bauvertragsrechts haben eines gemeinsam: Sie belasten die Rechtsanwendung, weil der Bauvertrag nicht jene stabile Basis bietet, die man für die Abwicklung komplexer Aufträge eigentlich benötigt. Davon handelt der folgende Beitrag, der auf zwei Vorträgen des Autors beruht.1
ABGB § 1165, ABGB § 1166, ABGB § 1167