Aus der Abgrenzung zwischen den Vertragstypen1) echter bzw freier Dienstvertrag2) und Werkvertrag ergeben sich unterschiedliche arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Konsequenzen. Dass diese Zuordnung nicht schematisch erfolgen darf, zeigt sich deutlich am Beispiel der Heimarbeiter. Ausgehend von einer kurzen Analyse der Vertragstypen soll in der Folge die Situation bei den arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten und bei den Heimarbeitern im speziellen dargestellt werden.