( EStG § 34 ) Die Verpflichtung, ein Darlehen für den Ankauf einer Liegenschaft aus Eigenem zurückzahlen zu müssen, nachdem die Liegenschaft verkauft und der Käufer seine Verpflichtung, den Verkäufer und Darlehensnehmer schad- und klaglos zu halten, nicht erfüllt hat, stellt mangels Zwangsläufigkeit keine außergewöhnliche Belastung dar.
VwGH 95/15/0024 v. 19.03.1998