( EStG § 28 ) Mieterinvestitionen zählen auch dann zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des Hausherrn, wenn dieser im Mietvertrag hiefür auf Kündigung und Wertsicherung verzichtet hat und ein Vorkaufsrecht vereinbart wurde.
VwGH 96/15/0086 v. 20.02.1998