Bis Ende dieses Jahres konnte neben dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdient werden. Dies ändert sich ab dem 1. 1. 2026.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Bis Ende dieses Jahres konnte neben dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdient werden. Dies ändert sich ab dem 1. 1. 2026.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
