Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat sich in seiner Entscheidung (FN ) vom 6. 10. 2025 erstmals mit dem ausnahmslosen Verbot der medizinisch nicht indizierten Eizellenentnahme und -aufbewahrung (sog. Social-Egg-Freezing) auseinandergesetzt und dieses für verfassungswidrig befunden, weil es gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens verstößt. Der vorliegende Beitrag liefert eine Einführung in das Thema und geht auf die wesentlichen Entscheidungsgründe des Gerichtshofs ein.

