Nachweis der Kausalität bei behauptetem Behandlungsfehler. Grundsätzlich obliegt dem Geschädigten der Beweis für den Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des Schädigers und dem Eintritt des Schadens.
9 Ob 69/22w
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.