Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!
Der (bisherige) Maßnahmenvollzug stammt aus den 1970er Jahren und sollte psychisch kranken Straftäter:innen anstelle einer Haftstrafe eine Behandlung ihrer Erkrankung bieten - vorausgesetzt, die Straftat wurde unter dem Einfluss dieser psychischen Erkrankung begangen.