Die Anfänge des Medizinrechts sind untrennbar mit dem Haftungsrecht verbunden. Diese Assoziation ist nach wie vor in den Köpfen, auch wenn das Medizinrecht mittlerweile ein breites Spektrum von Gebieten umfasst und das Haftungsrecht nur einen Teilaspekt bildet. Jeder einzelne Haftungsfall ist unangenehm, sowohl für den Verursacher als auch für den Betroffenen. Im Gesamten muss man aber auch sehen, dass potenzielle Haftung doch ein wesentlicher Eckpfeiler für die Gewährleistung von Qualität ist. Gerade die Gefahr der Haftung hat es mit sich gebracht, dass sinnvolle Strategien entwickelt wurden, Haftungsfälle von vornherein zu vermeiden.

