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Erschwerniszuschlag nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

gewusst wieAufsatzChristina WehringerDAG 2015/16DAG 2015, 42 - 43 Heft 2 v. 1.2.2015

Der Erschwerniszuschlag ist eine eigenständige Pflegemaßnahme nach dem BPGG und immer dann zu berücksichtigen, wenn Funktionsstörungen die Pflegesituation insgesamt besonders belasten. Bei Erwachsenen sind das schwere kognitive und/oder psychische Störungen eine schwere Verhaltensstörung. Bei Kindern und Jugendlichen sind das zwei voneinander unabhängige schwere Funktionseinschränkungen.

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