Grundsätzlicher Vorrang wissenschaftlich anerkannter schulmedizinischer Behandlungsmethoden gegenüber "Außenseitermethoden". Ist eine Krankheit durch schulmedizinische Maßnahmen gut zu behandeln, gibt es an sich keinen Anlass für die Finanzierung von "Außenseitermethoden" im Sinne einer komplementärmedizinischen bzw. alternativen Behandlung durch die Krankenkasse.

