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DAG 2014/32

editorialAufsatzChristina WehringerDAG 2014/32DAG 2014, 73 Heft 4 v. 1.4.2014

Die Entscheidung über Mitwirkung/Mitwirkungspflicht, Duldung/Duldungspflicht, Zumutbarkeit diagnostischer Methoden und Therapien trifft der Jurist der Verwaltungsbehörden, des Sozialversicherungsträgers oder der Richter.

Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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