Kein Schadenersatzanspruch gegen den Sachverständigen während eines anhängigen Strafverfahrens. Ein in einem Strafverfahren Verurteilter kann, solange das verurteilende Strafurteil aufrecht ist, vom Sachverständigen, auf dessen Gutachten sich das Urteil stützt, nicht Schadenersatz wegen unrichtiger Begutachtung begehren.
6 Ob 83/14w

