Der sozialversicherungsrechtliche Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" wurde vor nahezu 20 Jahren mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 eingeführt und durch die Novelle des ASVG 2010 verstärkt. Das Sozialrechtsänderungsgesetz 2013 soll nun diesem Grundsatz zum endgültigen Durchbruch verhelfen.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

