Insolvenzrechtliche Bezüge weist die 4. NPO-Fonds-RichtlinienV, BGBl II 2022/59 auf: Die V regelt Unterstützungsleistungen für Non-Profit-Organisationen im Hinblick auf die durch die COVID-19-Krise entstandenen Einnahmenausfälle (§§ 1 und 2). Die förderbaren Organisationen dürfen bei wirtschaftlicher Tätigkeit gem § 8 kein Unternehmen mit bestimmten Schwierigkeiten sein, teilweise schadet aber (ua) nur ein bei Antragstellung laufendes Insolvenzverfahren bzw eine zum 30. 9. 2021 vorhandene materielle Insolvenz (s näher § 4 Abs 4 Z 5). Zur Bestätigung des Fehlens dieser Umstände mittels eidesstättiger Erklärung s § 13 Z 3.