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EuInsVO 2015 erfasst Restrukturierungsverfahren mehrerer Mitgliedstaaten

ZIK aktuellBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2022/2ZIK 2022, 1 Heft 1 v. 18.3.2022

Mit der VO (EU) 2021/2260 vom 15. 12. 2021 erfolgte eine Änderung der EuInsVO 2015. Die Anh A und B, in denen die Insolvenzverfahren bzw Verwalter iSd VO aufgelistet sind, wurden erweitert. Die ÄnderungsVO trat gem Art 2 am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (sie erfolgte am 20. 12. 2021) in Kraft. Die EuInsVO 2015 erfasst nunmehr die Restrukturierungsverfahren mehrerer Mitgliedstaaten (vgl ErwGr 2 VO [EU) 2021/2260).

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