Beim so genannten Cash Pooling geht es um die zentrale Liquiditätszusammenführung im Konzern zur Erleichterung der konzernweiten Liquiditätssteuerung. Vieles war dazu bisher ungeklärt. Dass Cash Pooling vor dem Hintergrund des Verbots der Einlagenrückgewähr problematisch ist, war jedoch bekannt. Nun liegt die erste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu diesem Thema vor.