vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bildschirmarbeit als schadensgeneigte Tätigkeit

ArbeitsrechtARD 4715/24/96 Heft 4715 v. 26.1.1996

(DHG § 2 Abs. 1) Die Eingabe von Daten vor einem Bildschirm ist eine schadensgeneigte Tätigkeit, so daß insbesondere bei einer Eingabe von Adressen unter Zeitdruck der Ersatz eines allfälligen Schadens, der durch diese Tätigkeit von einem relativ gering entlohnten Arbeitnehmer verursacht wird, auf Null zu mäßigen ist.

ASG Wien 8 Cga 251/94 b v. 08.11.1995

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte