§ 20 Abs 1 Z 3 EStG - Aus der beruflichen Notwendigkeit einer Besprechung resultiert nicht zwingend auch die für eine Abzugsfähigkeit erforderliche berufliche Veranlassung dabei angefallener Bewirtungsspesen.
VwGH 30.04.2003, 98/13/0071
Bewirtung als Werbung