( EStG § 2 Abs 2 ) Reduziert sich der Geschäftsgegenstand einer GmbH & Co KG auf die Verpachtung der Betriebsmittel, die Verpachtung der Rechte, die Durchführung der Investitionen und die Verwaltung der Kredite und Darlehen an eine neu zu gründende Betriebs-GmbH, fällt diese Verpachtung nicht unter das Verlustausgleichsverbot des § 2 Abs 2 EStG 1988 idF StruktAnpG 1996, BGBl 1996/201.
BMF v. 09.12.1996