( EStG § 24 Abs 6 ) Die unentgeltliche Übertragung von Gebäuden unter Lebenden fällt nicht unter die Verteilungsregel für die nachzuversteuernden stillen Reserven.
BMF v. 22.11.1996
§ 24 Abs 6 EStG 1988 idF des Steuerreformgesetzes 1988, BGBl 1993/818, lautet: