§ 4 Abs 1 UrlG - Die Urlaubsvereinbarung ist an keine bestimmte Form gebunden und kann daher sowohl durch ausdrückliche übereinstimmende Erklärung als auch konkludent durch eine schlüssige Handlung iSd § 863 ABGB zustande kommen.
§ 4 Abs 1 UrlG - Die Urlaubsvereinbarung ist an keine bestimmte Form gebunden und kann daher sowohl durch ausdrückliche übereinstimmende Erklärung als auch konkludent durch eine schlüssige Handlung iSd § 863 ABGB zustande kommen.