§ 2 Abs 2 UrlG - Trotz der seit Jahrzehnten unveränderten Judikatur des OGH, wonach eine einzelvertraglich vereinbarte Aliquotierung des Urlaubsanspruchs eines Arbeitnehmers bei Umstellung des Urlaubsjahres vom Arbeitsjahr auf Kalenderjahr für das Rumpfjahr, in das der Beginn des Dienstverhältnisses fällt, unzulässig ist, hat der Gesetzgeber in den Novellen der letzten Jahre diesbezüglich keine Neuregelung erlassen, obwohl er im Zusammenhang mit dem Entstehen und der Beendigung verstärkt Aliquotierungsregelungen getroffen hat. Trotz vereinzelter Lehrmeinungen besteht daher kein Anlass, von der Zulässigkeit einer Urlaubsaliquotierung auszugehen. OGH 23.01.2003, 8 ObA 3/03d , in Bestätigung von OLG Wien 28.10.2002, 10 Ra 319/02h, ARD 5400/6/2003, mit dem das ASG Wien 25.04.2002, 29 Cga 239/01f, ARD 5338/1/2002, abgeändert wurde.