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Betriebsübergang - Wiedereinstellungszusage

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2008, A 78infas 2008, 191 Heft 6 v. 1.12.2008

Ansprüche aus einem alten Arbeitsverhältnis, auf die lediglich wegen einer Wiedereinstellungszusage verzichtet wurde, leben wieder auf, sofern ein neues Arbeitsverhältnis angetreten wird.

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