Ansprüche aus einem alten Arbeitsverhältnis, auf die lediglich wegen einer Wiedereinstellungszusage verzichtet wurde, leben wieder auf, sofern ein neues Arbeitsverhältnis angetreten wird.
Ansprüche aus einem alten Arbeitsverhältnis, auf die lediglich wegen einer Wiedereinstellungszusage verzichtet wurde, leben wieder auf, sofern ein neues Arbeitsverhältnis angetreten wird.