(§ 2, § 3 AVRAG, § 20 AngG) Ein Dienstverhältnis wird durch eine Kündigungserklärung des Arbeitnehmers noch nicht aufgelöst, sondern in das Auflösungsstadium versetzt, so dass es bei einer Betriebsübernahme während der Kündigungsfrist in dieser Form übernommen wird.
OGH 14.03.2001, 9 Ob A 27/91p