( § 3 AVRAG , Art 3 RL 77/187/EWG idF vor RL 98/50/EG ) Auch die Übertragung eines Unternehmens von einer unmittelbar staatlichen öffentlichen Einrichtung auf eine privatrechtliche Gesellschaft (Privatisierung) durch Vergabe einer Konzession (hier: für Telekommunikationsdienstleistungen) kann einen Betriebsübergang iSd RL 77/187/EWG darstellen, wenn in diesem Bereich keine hoheitliche, sondern eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird.