(AVRAG § 3) Von einem Betriebsübergang kann auch dann ausgegangen werden, wenn der Betrieb eines Vereins infolge Subventionsentzugs eingestellt und ein anderer Verein durch Subventionen in die Lage versetzt wird, den arbeitstechnischen Zweck des ursprünglichen Vereins fortzusetzen.
OGH 8 Ob A 2100/96y v. 13.06.1996