§ 863 ABGB
Eine vom Arbeitgeber durch regelmäßige, vorbehaltlose Gewährung bestimmter Leistungen an die Arbeitnehmer begründete Übung wird nur dann Inhalt des Arbeitsvertrags, wenn die Arbeitnehmer auf die Verbindlichkeit der Übung vertrauen durften.
OGH, 17.02.2022, 9 ObA 152/21z