§ 41 Abs 1 und 3 EStG
§ 42 Abs 3 InvFG
Ein Steuerpflichtiger erzielt neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften in Höhe von 200.000 S ausschließlich Zinserträge aus Sparguthaben von 10.000 S (einbehaltene KESt 2.500 S), steuerpflichtige Substanzgewinne aus inländischen Investmentfondsanteilen von 3.000 S (einbehaltene KESt 750 S), ausschüttungsgleiche (ordentliche) Erträge aus ausländischen Investmentfondsanteilen (Ausschüttungen von Zinsen und Dividenden) in Höhe von 6.000 S und steuerpflichtige Substanzgewinne aus ausländischen Investmentfondsanteilen (kein Sicherungsabzug, Anteile offen gelegt) in Höhe von 5.000 S. Besteht aufgrund der ausschüttungsgleichen Erträge und der Substanzgewinne aus ausländischen Investmentfondsanteilen ein Pflichtveranlagungstatbestand?