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Bestandzinsminderung aufgrund der Eröffnung von Konkurrenzunternehmen

WirtschaftsrechtJudikatur Miet- & WohnrechtRdW 2005/12RdW 2005, 17 Heft 1 v. 18.1.2005

ABGB § 1096 Abs 1

Wenn nichts anderes vereinbart ist, trägt der Unternehmenspächter das Risiko, dass Dritte im Einzugsbereich Konkurrenzunternehmen eröffnen, die seinen Geschäftserfolg mindern. Dieser Umstand rechtfertigt daher keine Minderung des Bestandzinses.

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