RL-BA: § 45
B-VG: Art 144
MRK: Art 10
StGG: Art 6
Die Verhängung einer Disziplinarstrafe gegen einen Rechtsanwalt wegen Registrierung der Internet-Domain „scheidungsanwalt.at“ verletzt dessen verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte nicht.
RL-BA: § 45
B-VG: Art 144
MRK: Art 10
StGG: Art 6
Die Verhängung einer Disziplinarstrafe gegen einen Rechtsanwalt wegen Registrierung der Internet-Domain „scheidungsanwalt.at“ verletzt dessen verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte nicht.