Im letzten Heft der wbl wurde gezeigt, dass bei Beschlüssen von Personengesellschaftern des UGB und Organentscheidungen im Kapitalgesellschaftsrecht generell zwischen nichtigen und anfechtbaren Beschlüssen unterschieden werden sollte. Im vorliegenden Text wird geprüft, ob und wie Folgefragen dieser Hypothese gelöst werden können.