Mit seinen Urteilen in den Rs Čepelnik und Maksimovic befand der EuGH maßgebliche Bestandteile der österreichischen Sanktionsbestimmungen gegen Lohn- und Sozialdumping für unverhältnismäßig und daher unionsrechtswidrig. Nach über zweijähriger partieller Nichtanwendung dieser Straf- und Sicherungsbestimmungen stellt der österreichische Gesetzgeber nun den Anspruch, dieses Defizit durch umfassende Neukonzeption saniert zu haben. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die Neuerungen im Strafregime des LSD-BG und eine Analyse über deren Unionsrechtskonformität geben. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Untersuchung, ob Änderungen in diesem Ausmaß notwendig waren, welche konkreten Folgen die Abschwächung hat und welche möglichen Alternativen bestanden hätten.