Eine häufig gestellte Frage in Zusammenhang mit einer Karenz ist, wie lange man neben dem karenzierten Dienstverhältnis bei seinem Arbeitgeber eine Vollbeschäftigung ausüben darf, ohne dass die Karenz beendet oder unterbrochen wird.
DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 6/2008
Neben dem karenzierten Dienstverhältnis kann für höchstens 13 Wochen je Karenz-Kalenderjahr eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze ohne Auswirkungen auf das karenzierte Dienstverhältnis vereinbart werden. Auch eine zunächst geringfügige Beschäftigung während der Karenz kann bis zu 13 Wochen entsprechend erhöht werden.