DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 9/2008
§ 49 Abs 3 Z 20 ASVG - Auf eine Leseranfrage, wie man als Dienstgeber die Höhe des beitragsfreien Kostenersatzes für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Massenbeförderungsmitteln ermittelt, schlägt die NÖ GKK folgende Vorgangsweise vor: