NÖ GKK, DG-Info 3/2002, ..
Tätigkeit im Rahmen einer Doktorarbeit
Tätigkeiten für eine Diplomarbeit oder Dissertation schließen den Dienstnehmerstatus nicht aus. Erfordert das Thema einer Doktorarbeit eines Dissertanten umfangreiche Laborversuche, die er in einem Unternehmen durchführt, ist für seine Tätigkeit eine Entlohnung vorgesehen und kann er die Resultate für die Doktorarbeit verwenden, bleiben die Verwertungsrechte der Forschungsergebnisse aber beim Unternehmen, ist fraglich, ob der Dissertant sv-rechtlich automatisch als „Selbständiger“ gilt.