§ 293 BAO - Werden der Einkommensteuererklärung eines Bauern und Bürgermeisters drei Lohnzettel in Papierform beigefügt und aufgrund eines fehlerhaften Eintrages in der Lohnzetteldatenbank nur zwei Lohnzettel bei der Veranlagung berücksichtigt, liegt ein gemäß § 293 BAO berichtigbarer Fehler vor.