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Bereitstellung öffentlicher Kommunikationsnetze

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2019/116wbl 2019, 363 Heft 6 v. 1.6.2019

§ 15 TKG 2003

Eine Anzeigepflicht gem § 15 Abs 1 TKG 2003 besteht auch dann, wenn die Absicht des betreffenden Unternehmens darauf gerichtet ist, das Kommunikationsnetz bzw den Kommunikationsdienst der Öffentlichkeit mittelbar im Wege einer Tochtergesellschaft des Konzerns zugänglich zu machen.

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