§§ 4 Abs 3, 5 Abs 1, 10 Abs 2 krnt Bauvorschriften
Beleuchtungstürme (hier: zum Bestrahlen einer Hotelfassade) sind mangels eines umschlossenen Raums bauliche Anlagen (und keine Gebäude).
Bei Beleuchtungstürmen ist der erforderliche Mindestabstand nach den Bestimmungen gemäß § 4 Abs 3 krnt BauV zu ermitteln.