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Begutachtungsentwurf einer Gewinnbeteiligungs-Verordnung der FMA

AktuellesVersicherungsrechtbearbeitet von Dr. Bernd Fletzberger, FinanzmarktaufsichtsbehördeZFR 2006/23ZFR 2006, 57 Heft 1 v. 9.10.2006

Gem § 18 Abs 4 VAG muss bei Versicherungsverträgen mit Gewinnbeteiligung den Versicherten ein angemessener Teil des Überschusses zugute kommen. Die FMA kann idZ mit Verordnung näher konkretisieren, wie die Höhe der Gewinnbeteiligung unter Bedachtnahme auf die jeweiligen Bemessungsgrundlagen anzusetzen ist und welche Informationen den Versicherungsnehmern zu übermitteln sind. Die FMA macht von der - jüngst mit BGBl I 2006/95 erweiterten - Ermächtigung Gebrauch und hat einen Entwurf der Gewinnbeteiligungs-V zur Begutachtung vorgelegt1)1)Der Entwurf ist auf der Website der FMA abrufbar. Siehe www.fma.gv.at (Stand: 8. 8. 2006).. Dazu konnte bis 20. 9. 2006 Stellung bezogen werden.

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