vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beglaubigung der Unterschrift eines Firmenbuchgesuchs durch einen in der Tschechischen Republik niedergelassenen europäischen Rechtsanwalt

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Prof. DDr. Thomas RatkaJBl 2020, 461 Heft 7 v. 15.7.2020

§ 11 Abs 1 UGB, Art 1 Abs 1 RL 77/249/EWG , Haager Beglaubigungsabkommen

Mit der „öffentlich beglaubigten Form“ des § 11 Abs 1 UGB ist die Beglaubigung durch Gericht oder Notar, nicht aber durch einen Rechtsanwalt gemeint. Beide zulässigen Beglaubigungsformen sind gleichwertig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!