EStG §§ 17, 22, 23
Die Pauschalierung der Betriebsausgaben nach § 17 Abs 1 EStG ist Steuerpflichtigen im Falle der Betriebseröffnung - entgegen Rz 4103 iVm Rz 4262 EStR 2000 - auch dann zu gewähren, wenn sie (bereits) im ersten Jahr ihrer Tätigkeit iSd § 22 oder § 23 EStG einen 220.000 € übersteigenden Umsatz erzielen.