( BAO § 9 ) Ist ein Steuergegenstand sachlich oder sind die Abgabenschuldner persönlich befreit (hier nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsausgleichs und Entrichtung der Ausgleichsquote) und ist eine Abgabenschuld erst gar nicht entstanden, kann auch ein prinzipiell Haftender nicht zur Haftung herangezogen werden. VwGH 95/16/0077 v. 26.06.1996. (Bescheid aufgehoben)
Anm.: Siehe hiezu