(BAO § 9) Die Übernahme der Geschäftsführerfunktion als bloßer Strohmann eines Gesellschafters ohne tatsächliche Ausübung der Geschäftsführerfunktion ist ein die Abgabenhaftung auslösendes Verschulden. VwGH 94/16/0292 v. 22.05.1996. (Beschwerde abgewiesen)