( BAO § 276 ) Das Verfahrensrecht auf Stellung eines Antrages auf Berufungsvorentscheidung ist nach Zurückweisung wegen Fristversäumnis verbraucht. VwGH 96/13/0036, 0104 bis 0107 v. 31.07.1996. (Beschwerde abgewiesen)
( BAO § 276 ) Das Verfahrensrecht auf Stellung eines Antrages auf Berufungsvorentscheidung ist nach Zurückweisung wegen Fristversäumnis verbraucht. VwGH 96/13/0036, 0104 bis 0107 v. 31.07.1996. (Beschwerde abgewiesen)