( BAO § 236 ) Die in der Kfz-Versicherungsprämie enthaltene Versicherungssteuer kann Personen, deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht ausreichen, um wenigstens die fixen Kosten des Kfz pünktlich zu begleichen, auch dann nicht wegen Unbilligkeit nachgesehen werden, wenn sie das Kfz unbedingt beruflich benötigen. VwGH 91/17/0098, 0099 (vormals 87/17/001, 0012) v. 27.10.1997. (Beschwerde abgewiesen)