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BAO § 212a Abs 1

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4933/36/98 Heft 4933 v. 15.5.1998

( BAO § 212a Abs 1 ) Dass das über einen Gesamtschuldner eröffnete Konkursverfahren noch nicht beendet ist, stellt keinen Grund für die Aussetzung der Einbringung von Abgaben bei einem anderen Gesamtschuldner dar. VwGH 97/16/0421 v. 12.11.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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